
Was kostet eine Scheidung?
- Voraussetzungen: Trennungsjahr und mindestens ein Anwalt (Kosten teilbar).
- Berechnung des Verfahrenswerts (fiktiver Wert fürs Gericht):
- Nettoeinkommen der letzten 3 Monate (Beispiel: 5.000 € → 15.000 €).
- Vermögen abzgl. Schulden und Freibetrag (60.000 € pro Person), davon 5 % (Beispiel: 80.000 € → 4.000 €).
- Versorgungsausgleich: 10 % des 3-Monats-Netto pro Anrecht (Beispiel: 3.000 €).
- Summe Verfahrenswert: 22.000 €.
- Kosten bei diesem Verfahrenswert:
- Gerichtskosten: 810 € (laut Tabelle).
- Anwaltskosten: 2.180 € + 20 € Auslagen + 19 % MwSt. = 2.618 €.
- Gesamt: 3.428 € (bei geteilten Kosten: 1.714 € pro Person).
- Kostentreiber: Streitigkeiten → jeder braucht eigenen Anwalt, zusätzliche Verfahrenswerte treiben Gerichts- und Anwaltskosten.
- Spartipps:
- Ehevertrag legt klare Regeln fest.
- Einvernehmliche Trennung und außergerichtliche Einigung sparen viel Geld.
Fazit: Mit Einigkeit und klugen Vorkehrungen lässt sich eine Scheidung deutlich günstiger gestalten.






