
Finanzfluss vs. Meta: Das URTEIL ist da!
In diesem Video berichten Thomas Kehl und sein Team von einem bahnbrechenden Erfolg in ihrem Rechtsstreit gegen den Meta-Konzern. Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass Meta künftig für betrügerische Werbung mit prominenten Gesichtern voll haftbar gemacht werden kann.
Der Fall: Betrug mit Promi-Gesichtern- Die Masche: Betrüger nutzen seit Jahren das Gesicht von Thomas und Inhalte von Finanzfluss, um in Facebook-, Instagram- und WhatsApp-Gruppen gefälschte Anlagetipps zu verbreiten.
- Der Ablauf: Die Opfer werden in WhatsApp-Gruppen mit angeblichen Experten vernetzt. Es dauert oft Wochen, bis Vertrauen aufgebaut ist, bevor die Nutzer auf eine einzelne Aktie gedrängt werden.
- Der Scam: Die Betrüger verkaufen ihre eigenen Anteile, sobald der Kurs steigt – das führt zum Zusammenbruch der Aktie und großen Verlusten für die Betroffenen. Allein Thomas verlor über 50.000 Euro.
- Metas Untätigkeit: Trotz wiederholter Meldungen über die internen Meldefunktionen und über ein Jahr außergerichtlichen Austauschs unternahm Meta nichts.
- Die Entscheidung: Im Sommer 2025 verklagte Finanzfluss den Meta-Konzern auf Unterlassung. Im Juni 2026 verkündete das Landgericht Frankfurt das Urteil.
- Das Ergebnis: Das Gericht verpflichtet Meta zu einer Vorfilterung von Inhalten. Meta kann sich nicht mehr auf den „Notice-und-Takedown-Mechanismus“ zurückziehen und muss ab sofort selbst für algorithmisch verbreitete rechtsverletzende Inhalte haften.
- Die Konsequenzen: Meta drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro pro Verstoß. Das Gericht sprach den Klägern zudem einen Auskunftsanspruch zu, wonach Meta detaillierte Informationen über die Verbreitung der Scam-Werbung und die erzielten Einnahmen offenlegen muss.
- Die Bedeutung: Dieses Urteil ist ein historischer Sieg für die Plattformhaftung in Deutschland. Es gilt als richtungsweisend für ähnliche Fälle und könnte die Rechtsprechung in Deutschland auf neue Beine stellen.
- Die Motivation: Meta verdient Milliarden mit Werbung. Eine interne Schätzung aus dem Jahr 2024 geht davon aus, dass rund 10 % des Umsatzes – also etwa 16 Milliarden US-Dollar – auf Werbung für rechtsverletzende Inhalte zurückzuführen sind.
- Das schwache Argument: Meta beruft sich auf die angebliche Neutralität als Plattform, obwohl die Algorithmen die Scam-Anzeigen gezielt an gefährdete Nutzer ausspielen.
- Noch nicht rechtskräftig: Meta wird voraussichtlich Berufung einlegen, sodass der Fall möglicherweise vor dem Oberlandesgericht Frankfurt oder sogar dem Bundesgerichtshof weitergeht.
- Breitere Wirkung: Obwohl keine Sammelklage möglich ist, ermutigt Finanzfluss alle Betroffenen, ebenfalls zu klagen. Ziel ist es, ein deutliches Zeichen gegen die Komplizenschaft von Plattformen zu setzen.
- Warnung: Finanzfluss weist darauf hin, niemals Aktientipps, Trading-Signale oder WhatsApp-Nachrichten von angeblichen Teammitgliedern zu senden. Alle Inhalte laufen über die offiziellen, verifizierten Kanäle.
Dieses Urteil zeigt: Auch Einzelpersonen können gegen Tech-Giganten wie Meta siegen, wenn die Fakten klar sind und der Rechtsweg konsequent beschritten wird.






