
34 Tricks für mehr Netto vom Arbeitgeber! (ohne Gehaltserhöhung)
Eine Gehaltserhöhung von z.B. 6% bei 50.000 € Jahresgehalt bringt dir nur etwa 133 € netto pro Monat. Viel mehr bleibt hängen, wenn du die Erhöhung in steuerfreie oder steuervergünstigte Benefits umwandelst. Das Video zeigt über 30 konkrete Möglichkeiten.
Grundlage ist das Konzept des Geldwerten Vorteils: Sachen oder Dienstleistungen vom Arbeitgeber sind meist steuerpflichtig – aber nicht immer. Es gibt vier Kategorien:
- Komplett steuerfrei (für dich und den Arbeitgeber)
- Freigrenze (bis Betrag X steuerfrei; bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig)
- Freibetrag (bis Betrag X steuerfrei; nur der Überhang wird versteuert)
- Pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber (für dich steuerfrei, AG zahlt meist 25% Pauschalsteuer, keine Sozialabgaben)
- 50 € Sachbezug (Freigrenze!): Monatlich steuerfrei vom AG. Keine Barauszahlung, sondern zweckgebunden, z.B. als:
- Fitnessstudiobeitrag
- Tankgutschein
- Einkaufsgutschein
- Prepaid-Sachbezugskarte (z.B. Spendit oder Givey) – flexibel bei Partnerfirmen einsetzbar.
- Aufmerksamkeiten (Freigrenze 60 €): Geschenke zu Geburtstag, Hochzeit, Firmenjubiläum.
- Betriebsfeiern (Freibetrag 110 € pro Mitarbeiter & Event, max. 2 Events/Jahr): Für Weihnachtsfeiern, Teamausflüge etc. Kosten über 110 € kann der AG pauschal versteuern.
- Essenszuschuss: AG kann bezuschussen. Bei Kantine oder Essensgutscheinen muss der AN einen Eigenanteil zahlen (Mittagessen 4,57 €, Frühstück 2,37 €). Der AG kann dann zusätzlich steuerfrei bis zu 3,10 € dazugeben (Gesamtwert 7,67 € als Gutschein).
- Kaffee, Obst, Snacks: Unbegrenzt steuerfrei, solange sie im Büro verzehrt werden.
- Telefon & Internet: AG kann die tatsächlichen Kosten oder eine Pauschale von 50 € monatlich erstatten (steuerfrei für dich, AG versteuert pauschal mit 25%).
- Diensthandy & -laptop: Private Nutzung ist steuerfrei. Wenn du das Gerät nach dem Job behalten darfst, wird der Zeitwert als geldwerter Vorteil versteuert.
- Homeoffice-Ausstattung: AG kann Schreibtisch, Stuhl etc. unbegrenzt bezuschussen (Eigentum bleibt beim AG).
- Weiterbildungskosten: Völlig steuerfrei, wenn beruflich relevant.
- Betriebliche Gesundheitsförderung (Freibetrag 600 €/Jahr): Zertifizierte Kurse (Yoga, Rückentraining, Ernährung) – übernommen vom AG, ohne Sozialabgaben.
- Firmeneigene Sportanlagen: Nutzung ist immer steuerfrei.
- Jobticket / Deutschlandticket: AG stellt es steuerfrei zur Verfügung. Auch als Gehaltsumwandlung möglich (AG versteuert pauschal mit 25%). Wichtig: Nur Nahverkehr (kein ICE). Der Betrag wird von der Pendlerpauschale abgezogen.
- Fahrrad/E-Bike als Dienstrad: AG stellt es steuerfrei (als Extra oder Gehaltsumwandlung). AG versteuert pauschal 25%.
- Fahrtkostenzuschuss (Auto): Bis zu 38 Cent/km für den einfachen Weg zur Arbeit (Pendlerpauschale). AG versteuert pauschal 15%. Dieser Betrag kann nicht in der Steuererklärung abgesetzt werden.
- Dienstwagen (1%-Regel): Wenn du privat fahren darfst, wird 1% des Bruttolistenpreises monatlich versteuert. Bei Hybriden nur 0,5%, bei reinen E-Autos nur 0,25%.
- Ladestrom für E-Auto: Steuerfrei, wenn du auf dem Firmengelände lädst.
- Parkplatz: Firmeneigener Parkplatz ist steuerfrei. Ein externer, vom AG bezahlter Parkplatz wird komplizierter.
- Dienstreisen: AG kann 14 € (8-24h) oder 28 € (voller Tag) pauschal steuerfrei zahlen.
- Kita-Zuschuss: Unbegrenzt, aber zweckgebunden (Nachweis nötig).
- Notfall-Kinderbetreuung: Bis zu 600 €/Jahr steuerfrei vom AG.
- Erholungsbeihilfe (Urlaub): AG zahlt 156 € für dich, 104 € für Partner, 52 € pro Kind (steuerfrei für dich, AG pauschal).
- Umzugskosten: AG kann tatsächliche Kosten oder eine Pauschale von 964 € erstatten, wenn der Umzug jobbedingt ist (oder mind. 1 Stunde Fahrtzeit verkürzt).
- Verbilligte Miete: AG kann eine Wohnung vermieten. Solange die Miete mind. 2/3 der ortsüblichen Miete beträgt (max. 25 €/m²), ist sie kein geldwerter Vorteil.
- Belegschaftsrabatt (Freibetrag 1.080 €/Jahr): Rabattierte oder kostenlose Dienstleistungen vom AG.
- Mitarbeiterbeteiligung (Freibetrag 2.000 €/Jahr): Steuerfreie Übertragung von Firmenanteilen (z.B. Aktien).
- Zinsverbilligtes Darlehen: Bis zu 2.600 € steuerfrei; bei höheren Summen zählen die Zinsvorteile zu den 50 € Sachbezügen.
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Spart steuer- und sozialabgabenfrei an, hat aber Nachteile: später volle Steuer- und Sozialabgabenpflicht auf die Rente, unflexibel bei Jobwechsel.
- Weniger Sozialabgaben heute → weniger Sozialleistungen morgen (Rente, Arbeitslosengeld, Elterngeld). Der Effekt ist meist gering, sollte aber bedacht werden.
- Gehaltsentwicklung nicht vergessen: Ein höheres Gehalt erhöht die Basis für nächste Verhandlungen.
Hinweis: Maßeinheiten wurden nicht umgerechnet, da alle Beträge bereits in Euro und metrischen Einheiten (Kilometer) angegeben sind.






