
Finanzfluss|30. Aug.
Altersvorsorgedepot 2027: Antworten auf eure Fragen!
Grundlagen & Vererbung
- Vererbbarkeit: Einzahlungen und Rendite sind vererbbar, aber Zulagen und Steuerersparnis müssen zurückgezahlt werden (wie bei Kündigung). Ausnahme: Ehepartner kann den Vertrag inklusive Förderung fortführen.
- In der Auszahlungsphase wird das Restkapital vererbt, bei Leibrente nur mit Rentengarantiezeit.
- Riester in AVD umwandeln: Neues AVD eröffnen, dann Übertragung durch Anbieter möglich (Vollmacht nötig). Alter Riestervertrag kann auch parallel laufen, aber dann gilt die neue Förderung für alle.
- Kosten bei Übertragung: Vertrag älter als 5 Jahre → kostenlos; jünger → max. 150 € vom alten Anbieter + max. 150 € vom neuen Anbieter.
- Wohnriester: In der Sparphase übertragbar; wenn Darlehen bereits abbezahlt wird, nicht mehr.
- Wenn das Renteneinkommen deutlich niedriger ist als das aktuelle → Steuerstundungseffekt.
- Mit Kindern erhöht sich die Zulage (bis 300 €/Jahr pro Kind).
- Wichtig: Geringe Kosten sind entscheidend, sonst wird der Vorteil zunichte gemacht.
- Nachteile: Unbekannte Steuerbelastung im Alter, weniger Flexibilität, hohe Kosten.
- Kosteneffekt: 1 % Kosten bedeuten bei Einmallage über 30 Jahre ca. 25 % weniger Vermögen (bei 7 % Rendite). Bei Sparplan ca. 18 % weniger.
- Zwei Töpfe: Geförderter Teil (bis 1.800 €/Jahr) wird zu 100 % besteuert. Ungeförderter Teil (1.800–6.840 €) nur Gewinnversteuerung, bei Auszahlung nach 12 Jahren und ab 62 Jahren halber Gewinn (Halbeinkünfteverfahren).
- Förderung: Zulagen (max. 540 €/Jahr plus Kinderzulagen) fließen nachträglich im Folgejahr. Steuererstattung über Steuererklärung.
- Krankenversicherung: Bei Pflichtversicherung in der KVdR beitragsfrei; bei freiwilliger Versicherung beitragspflichtig.
- Immobilienkauf/Tilgung: Entnahme steuerfrei, aber nachgelagerte Versteuerung über Wohnförderkonto (Verteilung auf 5 Jahre). Voraussetzung: Selbstnutzung. Nicht jeder Anbieter bietet dies an.
- Energetische Sanierung: Mindestentnahme 3.000 €, nur für selbstgenutzte Immobilien, keine Doppelförderung, Fachunternehmen notwendig.
- Selbstständige: Können AVD eröffnen und Förderung erhalten, sofern sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit haben und noch nicht 67 sind.
- Studenten/Minijobber: Förderberechtigt bei Rentenversicherungspflicht (z. B. Werkstudent). Geringe Einzahlungen (10–30 €/Monat) erzielen hohe Förderquote (ca. 50 % Zulage). Unter 25 Jahren einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 €.
- Kinder: AVD für Minderjährige möglich (Frühstarterrente 10 €/Monat ab 2026 für bestimmten Jahrgang). Kinderzulage erhält nur ein Elternteil (übertragbar).
- Trade Republic: vermutlich kostenloses AVD, aber noch keine Details.
- Scalable Capital: kündigt kostenloses AVD an (Standard & selbstverwaltet), ETFs max. 0,15 %.
- Kostenänderungen: Anbieter können Gebühren erhöhen, müssen dies 4 Monate vorher ankündigen; dann kostenloser Wechsel möglich.
- Depoteröffnung: Neues Depot nötig; bei bestehendem Konto einfacher.
- Maximale Einzahlung: 6.840 €/Jahr pro AVD, max. zwei AVD möglich (insg. 13.680 €). Förderung nur bis 1.800 €/Jahr.
- Einzahlungsflexibilität: Beliebig erhöhen/reduzieren, auch unregelmäßig (abhängig vom Anbieter). Mindesteinzahlung für Förderung: 120 €/Jahr.
- Auszahlungsplan: Mindestens 80 % des Vermögens wird über die gewählte Laufzeit (bis mindestens 85 Jahre) verteilt. Anbieter kann 20 % Puffer einbehalten. Keine Pausierung möglich.
- Kündigung vor Rente: Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, Gewinn wird mit Einkommenssteuer versteuert. Lohnend nur bei sehr niedrigem Einkommen zum Zeitpunkt der Kündigung.
- Ansparphase: AVD behalten und weiter einzahlen möglich. Förderung nur, wenn weiterhin förderberechtigt (z. B. Grenzgänger, Steuererklärung in Deutschland).
- Auszahlungsphase: Innerhalb EU/EWR kein Problem. Außerhalb EU/EWR: Zulagen und Steuererstattung zurückzahlen (Anbieter verrechnet mit Auszahlungen). Steuerpflicht richtet sich nach Doppelbesteuerungsabkommen.
- ETFs: Erlaubt bis Risikoklasse 5 (alle gängigen Welt-ETFs). Keine Einzelaktien, Krypto, Gold-ETCs. Standarddepot legt risikolosen und risikobehafteten ETF fest.
- Risikoklassenänderung: Sehr unwahrscheinlich bei breiten Welt-ETFs. Bei Überschreitung wird der ETF im Standarddepot ersetzt; im selbstverwalteten Depot darf er nicht mehr bespart werden.
- Ausschüttende ETFs: Erlaubt, aber Ausschüttungen müssen im AVD bleiben.
- Garantie: Keine Kapitalgarantie bei Aktien-ETFs. Garantieprodukte über Versicherungen möglich (80–100 % Beitragsgarantie).
- Einlagensicherung: Verrechnungskonto durch gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € geschützt; das Depotvermögen ist Sondervermögen.
- Lebenslange Rente: Möglich durch Abschluss einer Rentenversicherung oder Wechsel vor Auszahlungsphase zu einem Anbieter mit Leibrente.






